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Geschäftsbedingungen (AGB) downloaden:

Allgemeine Geschäftsbedingungen (181,2 KiB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich > Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von AMIGA Telecom GmbH (im Folgenden: „AMIGA“) gelten für sämtliche vom Kunden mit AMIGA geschlossenen Verträge. Verträge werden von AMIGA nur zu diesen Bedingungen abgeschlossen. AMIGA ist berechtigt, die AGB jederzeit zu ändern. Jede Änderung wird auf der Homepage von AMIGA (www.amiga.at) veröffentlicht.

2. Vertragsgegenstand > Zwischen dem Kunden und AMIGA kommt ein Benutzungsvertrag zustande. Gegenstand des Benutzungsvertrages ist die Bereitstellung der beantragten Dienste durch AMIGA oder einem Vertragspartner von AMIGA. Der Vertragsabschluss erfolgt aufgrund fernmündlicher oder schriftlicher Anfrage zum Zeitpunkt der Freischaltung des anzumeldenden Anschlusses. Der Vertragsabschluss erfolgt ferner ausschließlich mit AMIGA. Umfang, Art und Kosten des jeweiligen Dienstes ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung des Dienstes in den von AMIGA ausgesendeten Informationsunterlagen und Preislisten sowie auf der AMIGA Webpage unter www.amiga.at AMIGA ist berechtigt, die Kundendaten zu Informations- und Marketing zwecken im weitesten Sinne zu verwenden.


3. Zustandekommen des Benutzungsvertrages > Der Benutzungsvertrag gilt ab der Freischaltung des Kunden durch AMIGA als zustande gekommen. AMIGA ist jederzeit berechtigt, eine Bonitätsauskunft über den Kunden einzuholen. AMIGA ist berechtigt, einen entsprechenden Nachweis der Identität des Kunden zu verlangen (z.B. amtl. Lichtbildausweis, Meldezettel, Firmenbuchauszug). AMIGA behält sich vor, den Antrag des Kunden auf Freischaltung eines Telefonanschlusses abzulehnen. Der Kunde verpflichtet sich, seine Benutzerdaten (das sind alle den Kunden
identifizierenden Daten, die zur Durchführung von Änderungen am Kundenaccount berechtigen, wie z.B. Benutzerkennwort, Login, Kundennummer, etc.) sorgsam aufzubewahren bzw. nicht an Dritte weiterzugeben. Mit dem Benutzungsvertrag bevollmächtigt der Kunde AMIGA zum jederzeitigen Wechsel der Verrechnungspartner sowie der Serviceprovider im Namen des Kunden. Der Kunde kann mit dem Verrechnungspartner sowie dem Serviceprovider nicht direkt in Vertragsbeziehung treten.

4. Entgelt > Die Entgelte für erbrachte Dienstleistungen richten sich nach den jeweils gültigen Preislisten von AMIGA. AMIGA ist nicht verantwortlich für Tarifauskünfte, die von nicht bei AMIGA beschäftigten Personen oder Drittunternehmen erteilt werden. Die aktuellen Preislisten von AMIGA befinden sich auf der AMIGA Homepage und können darüber hinaus schriftlich oder fernmündlich jederzeit kostenlos angefordert werden. Die Tariflisten Business I und II gelten ab den auf der jeweiligen Tarifliste angeführten Umsatzgrenzen. Ist für ein Land kein eigener Mobiltarif angeführt, so gilt der Festnetztarif des jeweiligen Landes.

5. Rechnungen, Zahlungsmodalitäten > Der Kunde erhält von AMIGA eine Abrechnung für die erbrachten Leistungen. Diese Abrechnung kann von AMIGA selbst oder durch andere Partnerunternehmen durchgeführt werden. Im Falle der Beauftragung eines Verrechnungspartners kann der Verrechnungspartner als Zessionar als Absender auf der Rechnung aufscheinen. Zwischen dem Kunden und dem Verrechnungspartner kommt kein Vertrag zustande.

Der Abrechnungszeitraum kann vom Kalendermonat abweichen. Bei geringen Rechnungsbeträgen behält sich AMIGA das Recht vor, die Abrechnung in längeren Intervallen zu stellen. Die Bezahlung erfolgt grundsätzlich über Kreditkarte, Bankeinzugsermächtigung oder Erlagschein. Bei Erlagscheinzahlung können besondere Bestimmungen zur Anwendung kommen, die auf dem Antragsformular vermerkt sind. Wenn nichts anderes auf der Rechnung angegeben ist, sind die Rechnungen sofort nach Erhalt ohne Abzüge zu begleichen. AMIGA behält sich vor, im Falle von Zahlungsverzug eine Pauschale von 5 Euro (exkl. USt.) pro Rücklastschrift, Rückbuchung bzw. Manipulation, einzuheben. Darüber hinaus sind sämtliche Mahn- und Inkassokosten im Verzugsfalle, sowie allfällige Rücklastschriftgebühren vom Kunden zu tragen. Im Falle einer Rücklastschrift unternimmt AMIGA monatlich weitere Einzugsversuche.

Bei Zahlungsverzug ist AMIGA berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 1% pro Monat zu verrechnen. Im Inkassofall ist AMIGA berechtigt, sämtliche dienlichen Kundendaten an das Inkassobüro bzw. den zuständigen Rechtsanwalt weiterzuleiten.
Gutschriften zum Gratistelefonieren, die von AMIGA im Rahmen von Werbeaktionen vergeben werden, können bei missbräuchlichem Verhalten durch den Kunden von AMIGA jederzeit rückverrechnet werden. Ein missbräuchliches Verhalten liegt insbesondere dann vor, wenn eine mit der Gutschrift verbundene Umstellung im Rahmen des Servicevertrages vom Kunden nicht dauerhaft, sondern nur kurzfristig (zum Erhalt der Gutschrift) vorgenommen wird.

6. Einsprüche > Einsprüche gegen die Höhe der Entgelte sind innerhalb von 4 Wochen schriftlich an den Kundendienst zu richten. Der Kunde haftet vollständig für unbefugte Nutzung seines Teilnehmeranschlusses durch Dritte. Einsprüche gegen eine Rechnung haben keine aufschiebende Wirkung und befreien den Kunden nicht von der Verpflichtung zur fristgerechten Bezahlung der Rechnung. Wird der Einspruch von AMIGA nicht (zufriedenstellend) behandelt, so steht dem Kunden innerhalb von 4 Wochen die Anrufung der Streitschlichtungsstelle der RTR (Rundfunk- und Telekom Regulierungs-GmbH) offen. Ist die tatsächliche Entgelthöhe nach einer fehlerhaften Rechnung nicht mehr feststellbar,
wird der durchschnittliche Rechnungsbetrag der letzten drei Monate in Rechnung gestellt.

7. Preselection – Dauerhafte Voreinstellung auf eine Verbindungsnetzbetreiber-vorauswahl (VNB-Vorauswahl) > AMIGA übernimmt keine Haftung für die Durchführung der Voreinstellung auf die automatische Vorwahl. Die Voreinstellung ist vom Kunden durch Wählen der Testnummer 06210000 zu überprüfen: Die Voreinstellung auf AMIGA wird durch die Tonbandansage „Willkommen bei COLT Citynetz. Ihr Anruf wurde gereiht.“ bestätigt. Jede andere Ansage bedeutet, dass keine Voreinstellung auf AMIGA vorhanden ist. Durch Auswählen des Preselectionangebotes bestellt der Kunde die dauerhafte Voreinstellung auf die VNB-Vorauswahl von AMIGA bzw. deren Partnergesellschaften. Der Kunde ermächtigt AMIGA
ausdrücklich zur jederzeitigen Änderung der Voreinstellung auf die VNB-Vorauswahl der Partnergesellschaften von AMIGA. Die Voreinstellung wird von AMIGA für die Dauer des Vertragsverhältnisses aufrechterhalten und kann durch den Kunden jederzeit gekündigt werden.

8. AMIGA.Mobil, Anrufweitervermittlung mit Festnetzeinwahl > AMIGA.Mobil ist ein Service zur Anrufweitervermittlung für Mobiltelefone. Die Einwahl erfolgt durch den Kunden auf eigene Kosten gemäß der Vergebührung durch den jeweiligen Festnetztarif des für die Einwahl genutzten Mobilfunkbetreibers. Die Verbindung wird bereits nach Wahl der Einwahlnummer aufgebaut, erst dann wird die gewünschte Zielrufnummer bei bestehender Verbindung mittels Tonwahl nachgewählt. Die Kosten für die Anrufweitervermittlung werden von AMIGA gemäß den geltenden Preislisten verrechnet.
Zusätzlich fallen unabhängig vom Zustandekommen einer Verbindung die Einwahlkosten gemäß dem Festnetztarif des Mobilbetreibers an. Eine Haftung für Schäden, die durch Bedienungsfehler entstanden sind, ist grundsätzlich ausgeschlossen. Bei der Verwendung von AMIGA.Mobil von einem Festnetzanschluss aus gelten die oben stehenden Regelungen analog.

9. Sperrung/Abschaltung des Teilnehmeranschlusses > AMIGA behält sich das Recht vor, im Falle eines Zahlungsverzuges oder der Erreichung eines von AMIGA gesetzten Kreditlimits den Teilnehmeranschluss vorübergehend zu sperren oder ganz abzuschalten. Im Falle einer Abschaltung oder Sperrung des Teilnehmeranschlusses wegen Zahlungsverzuges oder aus anderen wichtigen Gründen hat der Kunde AMIGA die dadurch entstandenen Kosten vollständig zu ersetzen. Der Telefonanschluss kann trotz Sperrung auch bei Vorliegen einer Voreinstellung auf AMIGA durch Wählen der entsprechenden Vorwahl des gewünschten Anbieters (z.B. 1001 bei Telekom Austria Anschlüssen) weiterhin benutzt
werden.

10. Störungen und Leistungsunterbrechungen > Störungen oder Mängel können telefonisch dem Kundendienst gemeldet werden. AMIGA wird im Rahmen seiner Möglichkeiten die notwendigen Maßnahmen zur Behebung der Störungen oder Mängel ergreifen. Störungen, Leistungsunterbrechungen oder qualitative Mängel begründen kein Recht auf Verkürzung oder Nichtbezahlung einer Rechnung.

11. Haftung > Eine Haftung ist auf Fälle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit beschränkt. Sie ist grundsätzlich ausgeschlossen, soweit ein schädigendes Ereignis durch höhere Gewalt, Handlungen oder Versäumnisse Dritter, oder von AMIGA lediglich durch leichte Fahrlässigkeit herbeigeführt wurde. Ebenso ist der Ersatz von entgangenem Gewinn oder die Haftung für Folgeschäden und Ansprüche Dritter sowie für unbefugte Inanspruchnahme ausgeschlossen. Die Haftung für nachweisbar durch AMIGA verursachte Schäden ist mit 750 EUR pro Schadensfall begrenzt. Der gänzliche oder teilweise Eintritt eines Dritten in die Rechte und Pflichten des Kundenvertrages bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von AMIGA. In jedem Fall haften bei Eintritt eines Dritten sowohl der bisherige als auch der neu eintretende Kunde zur ungeteilten Hand.

12. Kündigung / Beendigung des Vertrages > Beide Seiten sind berechtigt, den Vertrag jederzeit ohne Angabe von Gründen schriftlich zu beenden. Die Verpflichtung zur Begleichung aller ausständigen Zahlungen des Kunden bleibt durch die Beendigung des Vertrages unberührt.

13. Zustelladresse / Telefonnummer des Kunden > Änderungen des Namens oder der Firma sowie der Zustelladresse, weiters sämtliche Änderungen der für die Bezahlung bzw. automatische Abbuchung der Rechnungsbeträge relevanten Daten wie Kreditkartennummer oder Bankinformationen sind AMIGA unverzüglich mitzuteilen. Unterbleibt diese Mitteilung, so haftet der Kunde für alle Folgen, welche durch falsche Daten verursacht wurden. Insbesondere gilt ein Schriftstück als zugegangen, wenn es an die vom Kunden zuletzt bekanntgegebene Adresse gesendet wurde.

14. Einzelgesprächsnachweis > Auf Wunsch sendet AMIGA dem Kunden einen Einzelgesprächsnachweis über die für den Kunden in einem Verrechnungszeitraum hergestellten Verbindungen zu. Die Zusendung des Einzelgesprächsnachweises ist kostenlos.

15. Technische Informationen > Die Rufnummernanzeige kann unterdrückt werden. Die europaweite Notrufnummer lautet 112.

16. Zusatzvereinbarungen > Zu dem mit dem Kunden geschlossenen Vertrag bestehen keine mündlichen Zusatzvereinbarungen. Sämtliche Zusatzvereinbarungen bedürfen der Schriftform.

17. Aufrechnungsverbot > Der Kunde kann Ansprüche von AMIGA nur mit gerichtlich festgestellten oder von AMIGA schriftlich anerkannten Gegenforderungen aufrechnen. Dieses Aufrechnungsverbot ist nicht anwendbar für Verbraucher (§6 Abs. 1 Z 8 KSchG).

18. Kundendaten > Die Daten des Kunden können zu Marketing- und Werbezwecken verwendet werden. Der Kunde stimmt zu, von AMIGA zu diesen Zwecken, insbesondere über die vom Kunden gewählten Produkte sowie ähnliche Produkte, per Telefon, E-Mail oder SMS kontaktiert zu werden. Diese Zustimmung kann jederzeit widerrufen werden.

19. Salvatorische Klausel > Die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Kundenvertrages oder der AGB berührt nicht die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen. An die Stelle der nichtigen oder unwirksamen Bestimmung tritt jene Regelung, die dem Zweck der Bestimmung am nächsten kommt.

20. Erfüllungsort und Gerichtsstand > Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist ausschließlich Wien. Für Verbraucher gilt §14 KSchG.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
AMIGA Telecom GmbH